Mutterschutzgeld bei Teilzeit- und Minijob

Hallo Zusammen!

Ich habe eine Frage und vielleicht kennt sich ja wer aus und kann mir helfen :) Würde mich freuen!
Ende August erwarten wir unser Baby und so langsam möchte ich mich mit den ganzen Anträgen mal auseinandersetzen. Elterngeld ist mir soweit alles klar und verständlich. Allerdings kommen beim Mutterschutzgeld ein paar Fragen auf.

Ausgangssituation ist:
Ich bin in einem Teilzeitjob (AG1) angestellt und zahle, natürlich, Beiträge an die GKV.
Nun habe ich allerdings noch einen Nebenjob (AG2) in welchem ich monatlich fix meine 450€ erhalte.

Thema Elterngeld ist, wie gesagt, vollkommen verständlich aber wie sieht es mit dem Mutterschutzgeld aus?
Wird hier der 450€ Job auch angerechnet? bzw. muss mir der AG des Minijobs auch den Ausgleich zum Nettolohn zahlen oder fällt das weg? So wirklich durchsichtig verstanden habe ich das leider noch nicht.

So wie ich es verstanden habe, informiere ich die GKV (vom Teilzeitjob - AG1) und die berechnen dann alles, teilen die 13€ auf beide AG auf und jeder zahlt dann anteilmäßig noch den Rest des Nettolohnes drauf. Anderswo habe ich gelesen es steht mir vom 450€ keine Mutterschutzgeld zu#kratz

Beide AG wissen von einander, haben sogar den gleichen Steuerberater der jeweils die Lohnabrechnungen vornimmt.

Wäre lieb wenn mir jemand kurz mitteilen könnte ob mir überhaupt etwas aus dem 450€ Job zusteht und wenn ja wie ich mit der Antragstellung (wenn es soweit ist) vorgehen kann :-)

Freue mich über Feedback :-D

Vielen Dank. Beste Grüße Lili

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Wenn man nur einen Minijob hat bekommt man kein Mutterschaftgeld, da man ja keine SV-Beiträge zahlt.

Da du aber noch einen sv-pflichtigen Job hast bekommst du das Mutterschaftsgeld. Und richtig, du gibts beide Jobs an und die Krankenkasse teilt die 13€ auf auf beide Jobs und teilt beiden AG mit, was sie an Zuschuss zahlen müssen.

Auch im Minijob bekommst du den Zuschuss.