HILFE! Nachbar schüttet Garten teilweise über 3 m auf!

Hallo ihr lieben,

vielleicht hat ja jemand Ahnung!

Neben unserem Hanggrundstück wird gebaut und der Nachbar (bisher Bauträger) gleicht jetzt das Gartenniveau bis auf Fussbodenhöhe des UG auf! Das ist im unteren Bereich des Grundstückes ein Höhenunterschied von fast 3,5 m! Die Aufschüttung geht bisher bis ca. 1,5-2 m an unsere Grenze!

In den Bauplänen, die wir vor Genehmigung eingesehen haben, stand davon NICHTS!

Traurige Grüße,
Elfchen

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Vor lauter Frust die Frage vergessen:

DARF ER DAS????

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Wir kennen doch deine Bauvorschriften nicht.
Bei uns darf man max. 1m anfüllen - bei meiner Mutter 4m.

Bei euch??
Guck mal in deinem Bebauungsplan oder frag auf dem Rathaus.

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Sorry, ja, Bebauungsplan gibt es nicht!
Hier muss so gebaut werden, dass es sich "in die Umgebungsbebauung einpaßt". Wie auch immer das auszulegen ist! Wir werden wohl den Feiertag abwarten müssen und dann einen Fachmann fragen!

4m?? Heftig!!!

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ich würde ggf. mit dem Bauamt Kontakt aufnehmen, da eine so hohe Aufschüttung auch eine Frage der Sicherheit sein kann, wenn nicht ordentlich befestigt (bei Starkregen etc. kann so ein künstlicher Hang leicht rutschen)

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Hey Du,

also bei uns ist es so, dass unser Grundstück ca. 2,5 m tiefer ist als die Straße. Wenn unser Haus dann gebaut ist, müsen wir laut Bebauungsplan das Grundstück "dem Straßenniveau angleichen".

Wenn bei euch steht, dass sich das Grundstück in die Umgebung einfügen muss, kann ich mir fast nicht vorstellen, dass er dann 3m oder mehr aufschütten darf, dass würde ja bedeuten, dass ihr nen richtigen hang neben eurem Grundstück habt der euch vielleicht im schlimmsten Fall auch Sonne nimmt?
Kenne jetzt die genauen Umstände nicht, würde aber mal bei der Stadt (Bauamt) nachfragen, vor allem weil das in den Plänen nicht so vorgesehen war.

Liebe Grüße, Chrissy

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Bei uns heißt es, das das Grundstück der natürlichen Neigung angepasst werden muss....unser Nachbar hat nur 30cm aufgefuellt, falsch gesichert, so dass seine gelegten begrenzungssteine zu uns neigen und den zaun verbiegen. Die hat er jetzt entfernt und sein Lehmböden schwemmt zu uns rüber......
Frage bei der Baubehörde nach. Noch kannst du einschreiten, ein Rückau wird in der Regel nicht gemacht, sondern eher eine geringe Geldstrafe freiwillig gezählt....teilweise auch schon vorher eingeplant.

Lg
Lisa