“Obstgarten” in Bauland umwandeln?

Hallo zusammen!

Wir sind schon einige Zeit auf der Suche nach einem Baugrundstück, leider ergibt sich einfach nichts bei uns weil Bauland hier so verdammt rar ist... Nun ist es so, dass meine Eltern ein Haus besitzen und hier ein “Obstgarten” in der Größe 10,5m x 19m nebendran haben. Der Garten grenzt an einen Parkplatz von der einen Seite und liegt auch an der Straße, hätte also Zufahrt.
Die Eltern haben uns jetzt angeboten, dass wir den Garten haben können und hier drauf bauen könnten, die Frage ist nun, lässt sich das so einfach umwandeln in Bauland? Hat hier jemand Erfahrungen damit gemacht und kann sagen, wie teuer so etwas ungefähr ist?

Vielen Dank.

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Ihr müsstet euch bei der Gemeinde erkundigen, ob es einen Bebauungsplan gibt und als was das Grundstück ausgewiesen ist.

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Vielleicht liegt der Garten ja schon im Bebauungsplan der Kommune. Da sieht man im Flächennutzungsplan der Kommune. Ansonsten stellst Du einen Bauantrag. Das kann aber nur der Grundstücksbesitzer. Das ist nicht so furchtbar teuer, es kostet eine Verwaltungsgebühr. Aber: Ein positiv beschiedener Bauantrag sagt noch nix über die Eignung des Bodens als Bauland aus. Ich würde da nochmal in ein Bodengutachten investieren.
Wir hatten z.B. vor unserem alten Grundstück eine ziemlich grosse Fläche Brachland. Als ein Investor darauf bauen wollte, stellte sich 'raus, dass der Vor-Vorbesitzer die Fläche als Öllager genutzt hatte und sich die unterirdischen Öltanks immer noch im Boden befanden. Vor einer Bebauung hätten die 'raus gemusst und das wäre ordentlich teuer geworden.
Ausserdem solltet Ihr prüfen, ob die Fläche überhaupt ausreicht, um da ein Einfamilienhaus zu bauen. In den allermeisten Bauverordnungen muss ein Mindestabstand des Hauses zur Grundstücksgrenze von 3 Metern eingehalten werden. Damit hättet Ihr nur noch eine Baufläche von 7,5 x 16 m, also 120qm zur Verfügung. Das erscheint mir verdammt knapp.

Grüsse
BiDi

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Oder 4,5 *13. Wenn zu allen Grundstücksgrenzen 3 m einzuhalten sind. Das gibt dann nicht Mal ein Schlauchhaus, wie es hier mittlerweile üblich ist.

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Die Eltern und evtl. andere Nachbarn könnten aber auch der Grenzbebauung zustimmen.
So könnten sie größer bauen.

Wichtig ist nur zu wissen, dass dann beide Parteien das Recht zur Grenzbebauung haben.

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Bei der Gemeinde nachfragen und Bauvoranfrage stellen.

Wir haben aus einem Teil eines Feldes also landwirtschaftlicher Nutzfläche, die an das Grundstück (und Hofstelle) meiner Schwiegereltern grenzt ein Baugrundstück gemacht. Hat etwas gedauert bis der Antrag durch war, wurde aber letztendlich genehmigt.
Hier im Umland ist es relativ häufig, das Kinder in den Garten der Eltern bauen. Also die Eltern einen Teil ihres Grundstücks als Bauland an ihre Kinder überschreiben. Neubaugebiete werden nur noch wenige geschaffen und wenn ist der Grundstückspreis inzwischen fast unerschwinglich.

VG

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Ich würde auch in den Bebauungsplan gucken oder mich bei der Gemeinde erkundigen.

Allerdings ist die Fläche tatsächlich recht klein, finde ich. Überlegt euch gut, ob das ausreicht 🤷‍♀️

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Als was ist der Obstgarten gewidmet im Bebauungsplan?

Je nach dem kann neben dem Bauamt die untere Naturschutzbehörde zum wesentlichen Problem werden. Verfügt ihr über weitere Fläche zum Ausgleich?

Ihr könnt euch aber auf einen längeren, teuren Kampf einstellen

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Wie die anderen schon schreiben, musst du dich beim Bauamt erkundigen. Gibt es einen Bebauungsplan, ist da schon das meiste geregelt. Gibt es keinen, seit ihr theoretisch freier in der Bebauung, das Bauamt aber auch in der Beurteilung, ob es den Bau zulässt.

In der Regel müsst ihr eine offizielle Bauvoranfrage stellen mit den Maßen, die ihr euch vorstellt.

Der Grenzabstand 3 Meter schränkt euch weiter ein. Wollt ihr das Grundstück teilen oder zwei Gebäude auf einem Grundstück?

Es gibt kleine 80qm Bungalows mit 3 Zimmern, teilweise auch weniger qm. So etwas in der Art, könnte ich mir auf dem kleinen Grundstück vorstellen. Zweigeschossig wird das Bauamt vielleicht nicht mitmachen, vielleicht aber 1 1/2 (= kleines Haus mit Satteldach). Wie gesagt, erkundigt euch beim Bauamt, was möglich ist und stellt anschließend eine offizielle Anfrage über einen Architekten oder das Bauunternehmen.

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In den meisten Bundesländern darf die Bauvoranfrage auch ein Bauing. , Maurermeister oder vergleichbare Beruf einreichen. Ob sie es können ist die andere Frage. Aber die Gebührenordnung der Architekten hat mich bewogen, ein Studium zum Bauing. abzuschließen.

Wenn in einer Gemeinde ein neuer Bürgermeister gewählt wird, hat der neue ein Interesse daran, Reformen durchzuführen, um wieder gewählt zu werden.

Dazu braucht er Geld!

Das bekommt er, wenn er Gelände zu Baugelände macht. Dort kann man also überhaupt noch Baugelände bekommen.

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Das ist richtig. Vorlageberechtigt sind auch andere Berufsgruppen und wenn die TE einen an der Hand hat, kann der das übernehmen.

Ob das in der Praxis jeder kann, weiß ich nicht. Unsere Bauvoranfrage war ein verkürzter Bauantrag mit teilweise den gleichen Unterlagen zu Grundriss, Schnitt, Flächen- und Volumenberechnung. Außerdem waren wir hinterher auf die Maße festgelegt, was wir zu dem Zeitpunkt noch nicht wussten (lange Geschichte mit einem schlechten Bauunternehmen, dessen Insolvenz usw.).
Aus eigener schmerzlicher Erfahrung kann ich daher sagen, dass die Bauvoranfrage schon eine gewisse Substanz haben muss und mit dem später beabsichtigten Bau übereinstimmen sollte. Unser erster Bauantrag wurde nach 5 Monaten abgelehnt, das Bauunternehmen war insolvent und wir haben eine Bauzeitenverzögerung von ca. 2 Jahren und Zusatzkosten im sechsstelligen Bereich. Besser also nicht an den falschen Stellen sparen (wir waren leider an das Bauunternehmen gebunden und hätten es sonst nicht gewählt).

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Nur weil es heute ein Obstgarten ist heißt es nicht, dass es nicht schon längst Bauland ist.
Die anderen haben das Thema Bebauungsplan schon angesprochen. Falls es keinen gibt solltest du in den Flächennutzungsplan schauen. Oder der Einfachheit halber einfach mal zur Sprechstunde bei Bauaufsicht/Bauordnungsamt/Stadtplanung gehen.

Eine ganz andere Frage ist: Wollt ihr wirklich neben deinen Eltern wohnen?!

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"Eine ganz andere Frage ist: Wollt ihr wirklich neben deinen Eltern wohnen?!"

@TE, das stimmt. Auch daran solltet ihr denken. Im Familienlebenunterforum kannst du ca. alle zwei Wochen lesen, wie sich das Zusammenleben mit den Eltern/Schwiegereltern gestaltet. Es werden Generationskonklikte auf euch zukommen, die ihr bewältigen müsst. Sehr viel Nähe kann auch zum Problem werden. Einmischen der Eltern in eure Erziehung, Betreten "eures" Gartens um nur zwei Beispiele zu nennen.

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Weil alle 3 Meter schreiben: Bei uns ist die halbe Haushöhe der Grenzabstand. Ein Bungalow mit Keller wäre also evtl. nur möglich. Wobei ich das gerne hätte (wir haben ein schmales Reihenhaus mit 4 Stockwerken).

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Hallo!

Wir haben genau das gerade durch, wobei ich / meine Mutter die Verkäufer und meine Cousine mit Freund Käufer sind. Meine Mutter hat ein riesiges Grundstück um ihr Haus, von dem allerdings der größte Teil kein Bauland ist. Wir haben dann zunächst bei der Gemeinde eine Umwandlung eines weiteren Teils in Bauland beantragt und das Grundstück erst verkauft, als dieser Antrag durch war. Anschließend muss dann natürlich noch der Bauantrag gestellt werden.

LG